Leistungen

Hörgeräteversorgung

Die Verordnung eines Hörgerätes erfolgt durch den HNO Arzt. Hierfür sind mehrere Tests sowie eine subjektive Beurteilung des eigenen Hörvermögens durch den Patienten mittels eines Fragebogens notwendig. Die anschließende eigentliche Anpassung führt ein Hörgeräteakustiker Ihrer Wahl durch.

Nach erfolgter Anpassung muss der Erfolg der Hörgeräteanpassung erneut kontrolliert werden, so dass anschließend die Pauschalzahlung der Hörgeräte durch die Krankenkasse erfolgen kann.

Sowohl für die Einleitung einer Hörgeräteversorgung wie auch für die Abnahme einer Anpassung kommt der sprachaudiometrischen Untersuchung eine besondere Rolle zu, da die Wiederherstellung des Sprachverständnisses und somit die Teilnahme an jeder Art von Kommunikation das zentrale Ziel der Hörgeräteversorgung ist. Zu diesem Zweck wird angestrebt, dass maximale Sprachverständnis in den Bereich der normalen Umgangssprache, die sich im Pegelbereich von ca. 65 Dezibel befindet, zu verschieben. Für die sprachaudiometrische Untersuchung in Ruhe wird in der Regel der Freiburger-Einsilbertest eingesetzt. Dieser Test besteht aus 20 Gruppen je 20 Einsilber (einsilbige Wörter), die der Untersuchung des Sprachverständnisses bzw. der Diskriminationsfähigkeit dienen. Bei unterschiedlichen Prüflautstärken (60, 80 und 100 dB) wird nicht nur getestet ob der Patient etwas hört, sondern auch, ob er die Silben versteht. Entsprechend der Ergebnisse können die Hörgeräte eingestellt werden und die Hörqualität überprüft werden.

Um eine realistischere Methode zur Evaluation des Sprachverständnisses zu erhalten, wird die Sprachaudiometrie im Störschall durchgeführt: Dies kann z. B. mit Hilfe des Oldenburger-Satztests (OLSA) durchgeführt werden. Dem Patienten werden als Signal Sätze angeboten, gleichzeitig wird ein Störgeräusch vermittelt. Bestimmt wird das Signal-Rausch-Verhältnis bei dem 50 % der Wörter richtig verstanden werden.

Neben solchen Untersuchungen muss selbstverständlich der Sitz des Ohrpassstückes sowie die Fähigkeit der Handhabung des Patienten überprüft werden. Des Weiteren ist die erneute Erfassung der subjektiven Einschätzung des Patienten bezüglich des Versorgungserfolges elementarer Bestandteil der Hörgeräteüberprüfung. Oftmals unterscheidet sich die subjektive Hörerfahrung von objektiv gemessenen Werten, sodass eine systematische schrittweise Feinanpassung zum Erreichen des optimalen Behandlungserfolges notwendig ist. Abhängig von der medizinischen Situation des Patienten sowie der Art der Hörgeräte wird die regelmäßige Kontrolle der Hörgeräte individuell auf den Patienten abgestimmt. Vor allem bei Kindern ist eine regelmäßige Anbindung von großer Wichtigkeit, da die Hörfähigkeit direkt mit der Sprachentwicklung in Verbindung steht.